Dienstag, 5. Juni 2012

Stalking, Mobbing und keine Gesetze dazu?

Im RL bekomme ich ja inzwischen schon Ausschlag wenn mir irgendein Fettzellenkonglomerat mit gefärbten Haaren, einem kompletten Altmetalllager im Gesicht und einer dubiosen Karriere als Amphetamin-User mit tränenumflortem Blick berichtet dass sie jetzt unbedingt einen psychiatrische Behandlung bräuchte weil sie auf ihrer Arbeitsstelle als Lageristin so schrecklich gemobbt würde, dass sie nicht ein und nicht aus wisse.
Leider weiss ich aus der fast täglichen Praxis dass kaum ein Burn-Out-Syndrom echt ist, dass kaum ein Mobbingopfer wirklich ein Opfer und kaum einen Suchterkrankung wirklich unverschuldet zu Stande gekommen ist. In den allermeisten Fällen handelt es sich aus meiner Sicht um Persönlichkeitsstörungen. Das Problem an solchen Persönlichkeitsstörungen ist, dass die meisten Betroffenen nicht in der Lage sind zu erkennen, dass sie sich eben genau in ihrer Persönlichkeit Grundlegend von anderen unterscheiden.
Dadurch fällt es schwer einem gekränkten, narzistisch Persönlichkeitsgestörten klar zu machen dass er weder gemobbt wird, noch eine Burn-Out-Syndrom hat sondern dass er einfach durch seine selbtdarstellerische Art, jeden in seinem Umfeld gewaltig auf die Nerven geht und darum alle anfangen einen großen Bogen um ihn zu machen.
Ganz ganz ähnliche Mechanismen gibt es allerdings auch in Secondlife. In einigen Blogs ging es dieser Tage sehr um das Thema Cybermobbing, wobei man es in diesen Blogs wohl lieber Stalking nennt. Hierbei ist zu unterscheiden ob sich einzelne gegen Einzelne richten, dann ist es Stalking, oder ob einen wie auch immer geartete Gruppe gegen einen einzelnen agiert, dann ist es Mobbing. Die genauen Handlungen sind die angewendet werden um das Opfer zu schädigen sind vielfältig aber in beiden Bereichen, Mobbing wie Stalking sehr ähnlich.
Ein wichtiges Unterscheidungskriterium ist allerdings auch die Zielsetzung von Stakern und Mobberb. Während Stalker in den meisten Fällen versuchen ihrem Opfer nahe zu sein und das Opfer mehr und mehr zu dominieren versuchen, hat Mobbing eher die Vernichtung, oder die Verdrängung des Opfers aus einem bestimmten Kreis zum Ziel.
Verunsicherung und/oder Angst im Opfer auszulösen ist für „Verfahren“ zentraler Bestandteil. Stalker zum Beispiel beginnen häufig durch Telefonanrufe zu unüblichen Zeiten, damit zeigen sie dem Opfer, dass sie in einen eigentlich privaten Bereich des Opfers eindringen können wann immer sie wollen. Sollte das Opfer auf die angezeigte Telefonnummer nicht mehr reagieren so wechseln die Stalker häufig einfach die Telefonnummer, nutzen öffentliche Telefone oder unterdrücken die Telefonnummer. Bei jedem Telefonläuten muss das Opfer sich nun fragen ob nicht vielleicht der Stalker dran ist. Schlimmer noch, das Opfer wird sich auch fragen ob jemand der sich nur verwählt hat nicht vielleicht auch der Stalker war. Dem Opfer bleibt meist nur sich ein anderes Telefon zuzulegen. Das ganze geht natürlich auch mit eMails, SMS oder, sehr beliebt: Nachrichten auf der Mailbox oder dem Anrufbeantworter. Alle diese Dinge signalisierem dem Opfer ich kann machen was ich will und Du hast keine Möglichkeit dich zu wehren. Mobber wiederum haben den zusätzlichen Vorteil dass sie sich außerdem hinter ihrem Kollektiv verstecken können. Wenn jemand von meinem Arbeitsplatz den Computermonitor abmontiert und irgendwo im Hause versteckt, dann kann ich zwar alle von meiner Station verdächtigen, aber jeder einzelne wird sagen: „Warum soll ich das gewesen sein, schau mal Heinz, Peter, Anne, Susi und Thorsten könnten es genau so gewesen sein.“ Das perfide am Mobbing ist aber dass der einzelne Mobber sich seines Mobbings nicht mal bewusst sein muss.
Natürlich sagt fast jeder, dass er niemals zulassen würde wenn drei Skinheads einen Asylanten zusammen schlagen. Aber wenn man selbst Repressalien gegen sich fürchten muss dann schwindet bei vielen (und auch aus gutem Grund) der Edelmut. Wenn Frau Müller in meinem Kollegium gemobbt wird, Mann ihr gewisse kollegiale Hilfestellungen verweigert, Witze über sie macht wenn sie nicht da ist, Meldungen an den Chef oder die Geschäftsführung über sie macht und alle ihre Fehler in allen Abteilungen lang und breit diskutiert werden während einige Kollegen ihr sogar anfangen Streiche zu spielen, natürlich kann ich da den Verdacht eines vorliegenden Mobbings haben. Aber ich möchte in dieser Firma auch noch arbeiten, vielleicht noch zehn oder zwanzig Jahre. Wenn ich mich nun mit der armen Frau Müller solidarisiere, werden die Kollegen dann bald auch über mich reden? Werde ich noch zehn Jahre hier arbeiten können?
Fast jeder von uns ist im RL schon einmal mit Mobbing oder Stakling in Berührung gekommen, als Opfer, als Zeuge oder sogar als Täter. Uns „Gamer“ betrifft es in ganz besonderem Maße, denn das Internet bietet eine unglaubliche Fülle an Möglichkeiten jemanden zu Stalken oder zu Mobben. Online-Bestellungen im Namen des Opers, IMs, Bloßstellungen in Foren, in Chats und Blogs, diffamierende eMails oder auch veritable Attacken.
Zu einer zweifelhaften Berühmtheit gelangte gelangte die sogenannte „Phallus-Attacke“. Dabei wurde einen Immobilienmaklerin aus SL, während eines virtuellen Interviews solange von fliegenden Penissen attackiert bis die Sim abstürzte. Ihr Ehemann versuchte Urheberrechte in Bezug auf das dazugehörige YouTube-Video geltend zu machen und scheiterte damit kläglich.
Das bringt uns auf ein weiteres Minenfeld der Juristerei. Die neuen Gegebenheiten die das Internet und der Cyberspace so mit sich bringen stellen auch die Juristen in aller Welt vor große Herausforderungen. Denn zum Einen vergisst das Internet nichts. Ein einmal getätigter Post oder ein onlinegestelltes Video bleibt im Netz und wird selbst in 50 Jahren noch als Sicherungskopie, oder Datenmüll irgendwo auffindbar sein. Zum anderen stellt sich die Frage das Mobbing und Stalking ja Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, nur in wie weit kann ein Avatar überhaupt Persönlichkeitsrechte haben in die man Eingreifen kann? In SecondLife ist es besonders Problematisch, da es sich hier ja nicht um einen völlig kostenlosen Anbieter handelt, sondern durchaus nicht unerhebliche Geldsummen von realen Menschen über ihren Avatar gehandelt werden. Die Frage wäre nun, zu klären welche Rechtsgüter (z.B. das Rechtsgut der Informellen Selbstbestimmung, oder der persönlichen Ehre) existieren bei so etwas wie SecondLife überhaupt, wer ist dafür verantwortlich diese Rechte zu schützen und vor allem auf welches Landesrecht beruft man sich denn dabei? Gilt hier das Californische Recht für alle Nutzer egal von wo auf der Welt sie auf SecondLife zugreifen?
In den letzten 10 Jahren sind eine Reihe exemplarischer Urteile und Gesetze gefällt und erlassen worden. Trotzdem stehen Justiz und Politik den Wirren des Cyberspace noch weitgehend unvorbereitet gegenüber. Ein sich selbst unterhaltender Teufelskreislauf ist außerdem dass, vielfach in Foren und Blogs mit Halbwahrheiten und schlecht recherchierten Artikeln um sich geworfen wird und somit verschiedentlich doch sehr überraschende Auffassungen zu Rechtslagen im Internet bestehen.
Da ich das Thema sehr spannend finde werde ich mal etwas recherchieren und hoffe, dann etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.

Es grüßt,

Eure
Cori

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